Ein Kredit während der Probezeit kann möglich sein, ist aber häufig anspruchsvoller als nach einer dauerhaften Übernahme. Ein Bürge kann die Einschätzung des Kreditgebers unterstützen, übernimmt dabei jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko.
Dieser Ratgeber richtet sich an Angestellte in Deutschland, die sich sachlich über ihre Finanzierungsmöglichkeiten informieren möchten. Eine Kreditentscheidung hängt immer vom jeweiligen Kreditgeber, der individuellen Bonität und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Eine Zusage kann daher nicht garantiert werden.

| Wichtig: Fällt der Kreditnehmer mit seinen Zahlungen aus, kann ein Bürge je nach Vereinbarung erheblich haften. Der Bürge sollte den gesamten Vertrag einschließlich aller Haftungsregelungen vor der Unterschrift sorgfältig prüfen. |
Warum die Probezeit die Kreditaufnahme erschweren kann
Während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis noch nicht endgültig gefestigt. Für den Kreditgeber besteht deshalb das Risiko, dass das Beschäftigungsverhältnis endet und das regelmäßige Einkommen wegfällt. Diese Unsicherheit kann sich auf die Kreditprüfung auswirken.
Typischerweise betrachtet der Kreditgeber unter anderem Einkommen, Beschäftigungsdauer, monatliche Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und die allgemeine Zahlungsfähigkeit. Auch eine positive Bonitätsauskunft führt nicht automatisch zu einer Kreditzusage, wenn das Einkommen noch als weniger stabil eingeschätzt wird.
Die Probezeit allein ist jedoch kein pauschaler Ausschlussgrund. Entscheidend sind die vollständige finanzielle Situation, die Höhe und Laufzeit des gewünschten Kredits sowie die internen Kriterien des jeweiligen Kreditgebers.
Welche Rolle ein Bürge spielt
Ein Bürge verpflichtet sich grundsätzlich dazu, für die Zahlungspflichten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wie weit diese Verpflichtung reicht, ergibt sich aus dem konkreten Bürgschafts- und Kreditvertrag.
Der Bürge ersetzt keine ausreichende Bonität des Kreditnehmers. Der Kreditgeber prüft in der Regel weiterhin beide Personen und kann den Antrag trotz Bürgschaft ablehnen oder andere Bedingungen verlangen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: regelmäßiges Einkommen und ausreichender finanzieller Spielraum
- Bonität: bisheriges Zahlungsverhalten und bestehende finanzielle Verpflichtungen
- Beschäftigung: Art, Dauer und Stabilität des Arbeitsverhältnisses
- Gesamtbelastung: ob die zusätzliche Verpflichtung zum Einkommen und zu den laufenden Ausgaben passt
Chancen und mögliche Kreditarten
Ein Bürge kann die Ausgangslage verbessern, wenn der Kreditgeber dessen finanzielle Situation als ausreichend stabil bewertet. Besonders wichtig ist, dass die gewünschte Kreditsumme zur gemeinsamen finanziellen Leistungsfähigkeit passt und die monatliche Rate dauerhaft tragbar bleibt.
In Betracht kommen je nach Bedarf und Prüfung beispielsweise ein Ratenkredit für eine klar begrenzte Anschaffung, eine kleinere Finanzierung mit kurzer Laufzeit oder eine Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten. Welche Form sinnvoll oder überhaupt erhältlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Vergleichbar sind insbesondere Gesamtkosten, Laufzeit, Rate, Flexibilität und die Folgen eines Zahlungsausfalls.
| Realistische Erwartung: Ein Bürge kann die Kreditprüfung erleichtern, bietet aber keine Garantie für eine Bewilligung und sollte nicht dazu dienen, eine dauerhaft zu hohe Verschuldung zu ermöglichen. |
Wichtige Unterlagen im Überblick
Je nach Kreditgeber und persönlicher Situation können unterschiedliche Nachweise verlangt werden. Die folgende Übersicht nennt typische Unterlagen, ohne dass damit eine vollständige oder verbindliche Liste gemeint ist.
| Unterlage | Wofür sie geprüft werden kann | Mögliche Hinweise |
| Arbeitsvertrag | Beschäftigungsstatus, Beginn und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses | Die Probezeit sollte nicht verschwiegen werden. |
| Gehaltsabrechnungen | Höhe und Regelmäßigkeit des Einkommens | Der Kreditgeber kann einen bestimmten Zeitraum an Nachweisen verlangen. |
| Kontoauszüge oder Einkommensnachweise | Ein- und Ausgänge sowie laufende Belastungen | Welche Nachweise zulässig sind, legt der Kreditgeber fest. |
| Angaben zu bestehenden Krediten und Verpflichtungen | Berechnung der monatlichen Gesamtbelastung | Vollständige Angaben helfen, die Finanzierung realistisch zu bewerten. |
| Unterlagen des Bürgen | Einkommen, Bonität und finanzielle Belastbarkeit des Bürgen | Auch der Bürge muss seine Angaben in der Regel nachweisen. |
Kosten, Haftungsrisiken und rechtliche Punkte für den Bürgen
Für den Kreditnehmer können neben dem geliehenen Betrag Zinsen und weitere vertraglich ausgewiesene Kosten anfallen. Maßgeblich sind die Angaben im konkreten Angebot und Vertrag. Vor der Unterschrift sollten insbesondere Gesamtrückzahlung, monatliche Rate, Laufzeit, mögliche Zusatzkosten und Regelungen bei Zahlungsverzug verständlich sein.
Für den Bürgen besteht das zentrale Risiko darin, dass er bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers nach Maßgabe der Vereinbarung in Anspruch genommen werden kann. Das kann den eigenen finanziellen Spielraum erheblich einschränken und die Finanzierung eigener Ausgaben oder Kredite erschweren.
Die genaue Haftung hängt vom Wortlaut der Vereinbarung, dem Umfang der Bürgschaft und den anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Der Bürge sollte deshalb klären, für welche Verpflichtungen, welchen Zeitraum und welche zusätzlichen Kosten er möglicherweise einsteht. Unklare Passagen sollten vor der Unterschrift unabhängig geprüft werden.
| Für Bürgen besonders wichtig: Nicht nur die monatliche Rate, sondern auch der noch offene Gesamtbetrag und mögliche weitere vertragliche Kosten können relevant werden. Eine Unterschrift sollte erst erfolgen, wenn die persönliche Belastungsgrenze und der gesamte Vertragsinhalt verstanden sind. |
Praktische Tipps zur Verbesserung der Kreditchancen
- Bedarf begrenzen: Nur den Betrag beantragen, der für den konkreten Zweck erforderlich und dauerhaft tragbar ist.
- Haushalt prüfen: Einnahmen und regelmäßige Ausgaben realistisch gegenüberstellen und einen Puffer für unerwartete Kosten einplanen.
- Unterlagen vorbereiten: Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise und Angaben zu bestehenden Verpflichtungen vollständig zusammenstellen.
- Angaben wahrheitsgemäß machen: Probezeit, weitere Kredite und laufende Verpflichtungen nicht auslassen.
- Angebote vergleichen: Nicht nur auf die Rate, sondern auf Gesamtkosten, Laufzeit, Flexibilität und Vertragsbedingungen achten.
- Bürgen bewusst einbeziehen: Offen über Risiken sprechen und sicherstellen, dass der Bürge die mögliche Haftung aus eigener Sicht tragen könnte.
Checkliste vor der Antragstellung
- Ich habe den Kreditbedarf und den Verwendungszweck realistisch bestimmt.
- Ich habe meine monatlichen Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen vollständig erfasst.
- Ich kann die monatliche Rate auch bei unerwarteten Ausgaben voraussichtlich tragen.
- Ich habe den Arbeitsvertrag und die verlangten Einkommensnachweise griffbereit.
- Ich weiß, welche Unterlagen und Informationen der Kreditgeber vom Bürgen verlangt.
- Der Bürge kennt die mögliche Haftung und hat den Vertrag vollständig gelesen.
- Wir haben Gesamtrückzahlung, Laufzeit, Rate und mögliche Zusatzkosten geprüft.
- Unklare oder besonders weitreichende Regelungen sind vor der Unterschrift geklärt worden.
- Ich habe verstanden, dass weder die Bürgschaft noch ein Antrag eine Kreditzusage garantiert.
Fazit
Ein Kredit für Angestellte in der Probezeit kann trotz unsicherer Beschäftigungsdauer möglich sein. Ein Bürge kann die Einschätzung des Kreditgebers unterstützen, wird aber ebenfalls geprüft und übernimmt bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers möglicherweise eine erhebliche finanzielle Verantwortung.
Entscheidend sind eine realistische Kreditsumme, vollständige Angaben, tragbare monatliche Belastungen und ein sorgfältig geprüfter Vertrag. Da Kreditentscheidungen immer vom jeweiligen Kreditgeber und der individuellen Bonität abhängen, sollten keine festen Zusagen oder Ergebnisse vorausgesetzt werden.
Bei Unsicherheit über die Tragbarkeit der Finanzierung oder die Folgen einer Bürgschaft können Verbraucher eine unabhängige Schuldner- oder Verbraucherberatung nutzen.

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